Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB's:
§ 1 Allgemeine Bedingungen
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen, die Nipponteile für den Kunden erbringt erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann Vertragsbestandteil wenn diese ausdrücklich durch Nipponteile schriftlich angenommen wurden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen und nimmt das Angebot an.
2.2 Sollte Nipponteile nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Nipponteile den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Nipponteile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 3 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Peter Willer / Nipponteile, Kohlstattstr. 6-8, 82291 Mammendorf, Tel.: 081453478668, E-Mail: kontakt@nipponteile.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An
Peter Willer / Nipponteile
Kohlstattstr. 6-8
82291 Mammendorf
E-Mail: kontakt@nipponteile.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)
__________________________________________________________
__________________________________________________________
- Bestellt am (*)___________/erhalten am (*)___________
- Name des/der Verbraucher(s)
__________________________________________________________
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
__________________________________________________________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
__________________________________________________________
- Datum
__________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen. Alle im Katalog oder auf der Internetseite von Nipponteile.de angegebenen Preise sind in Euro und inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vom Nipponteile sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich je nach Vereinbarung, vor oder nach Erhalt der Ware den Kaufpreis sofort ohne jeden Abzug zu zahlen, sofern nicht anders auf der Rechnung angegeben. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
4.3 Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Forderungen an Dritte abzutreten.
§ 5 Lieferung und Leistung
5.1 Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behält sich Nipponteile vor. Auf ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden kann die Ware für den Versand zusätzlich versichert werden. Wünscht unser Vertragspartner Sonderbeförderung, so trägt er die dadurch hervorgerufenen Kosten in vollem Umfang.
§ 6 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Naturkatastrophen u.a., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns vor der Einhaltung bestimmter auch als verbindlich vereinbarter Lieferfristen. In einem solchen Fall behalten wir das Recht vor, den Leitungszeitpunkt um die entsprechende Dauer und einer angemessenen Nachlauffrist hinaus zu verschieben.
§ 7 Abnahme, Abnahmeverzug
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware (zum vereinbarten Termin) anzunehmen. Verzögert sich die Übergabe bzw. der Versand aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über. Verweigert der Kunde die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnungen im Verzug und haftet gegenüber Nipponteile für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.
§ 8 Gefahrenübergang
8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei einem Vertrag mit einem Unternehmer mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Unternehmer über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und /oder bei Teillieferungen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei einem Vertrag mit einem Verbraucher mit der Übergabe der Ware auf diesen über.
8.2 Offensichtliche äußere Transportschäden am Paket oder Transportverluste sind beim Paketdienst schriftlich zu bestätigen und dem Nipponteile unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat und der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
9.4 Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 9.3 und 9.4 dieser Bestimmungen vom Vertrage zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde uns zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware den Zugang zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren und uns die Vorbehaltsware herauszugeben.
9.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf das Verlangen von Nipponteile hin wird der Kunde die abgetretenen Forderungen sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner benennen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigen. Nipponteile darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Nipponteile um mehr als 20%, gibt Nipponteile auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum vom Nipponteile. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung benutzt werden.
9.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 10 Mängelrügen, Gewährleistung
10.1 Nipponteile gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges der gekauften entspricht und auf Funktion überprüft wurde. Sämtliche den Waren zu Grunde liegenden Beschreibungen über Aussehen, Laufleistungen und Baujahr sind Angaben der Beschaffenheit und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist. Die Lieferung ist vor Einbau auf Richtigkeit zu prüfen. Transportschäden sind beim Empfang der Sendung dem Spediteur sofort anzuzeigen. Bei der Übernahme durch den Spediteur oder bei Abholung geht die Gefahr der Lieferung auf den Käufer über.
10.2 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und gesetzlichen Mindest-Gewährleistungsfristen bei Verkauf an Verbraucher i.S. des § 13 BGB; also z.Z. ein Jahr Sachmängelhaftung bei gebrauchten Artikeln, zwei Jahre bei Neuwaren und keine Sachmängelhaftung auf beschriebene Mängel und defekte Artikel (diese werden in der Beschreibung ausdrücklich als „defekt“ oder „schadhaft“ bezeichnet). Ebenso ausgenommen von der Gewährleistung sind elektronische Bauteile und insbesondere gebrauchte Verschleißteile. Die vom Nipponteile übernommene Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass das erworbene Ersatzteil spätestens 14 Tage nach Gefahrenübergang fachgerecht eingebaut wird. Insbesondere dann wenn der Hersteller den Einbau des Teils durch Fachpersonal empfiehlt oder der Gesetzgeber dies vorschreibt. Die Gewährleistungspflicht umfasst nur einen Austausch des defekten Teiles gegen ein Funktionsfähiges. Der Kaufpreis wird nur zurückerstattet, wenn kein gleichwertiges Teil vorhanden ist. Kosten für den Ein- und Ausbau, Folgeschäden, Ausfallgeld usw. fallen grundsätzlich zu Lasten des Käufers und werden nicht erstattet.
10.3 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
10.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Nipponteile autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
10.5 Bei der Montage von Teilen sind die beigefügten Montagehinweise zu beachten. Nichtbeachtung führt zum Gewährleistungsverlust. Wenn Sie keine Erfahrungen im Umgang der KFZ Mechanik und Elektronik haben sollten Sie dies unbedingt von einer autorisierten Fachwerkstatt durchführen lassen.
10.6 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
§ 11 Haftung
11.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Nipponteile nur für solche Schäden, deren Eintritt von Nipponteile seit Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vorherahnen konnte. Für den Erhalt von Daten auf elektronischen, magnetischen, optischen oder sonstigen Datenträgern, welche von Nipponteile zum Zweck der Überprüfung ausgehändigt werden, wird von Nipponteile keine Haftung übernommen. Ein Schadenersatzanspruch ist hieraus ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
11.2 Für Schäden die durch unsachgemäße Montage an Gebraucht-, Tuning- oder Neuteilen entstehen übernehmen wir keine Haftung. Lassen Sie die Arbeiten von autorisierten Fachwerkstätten durchführen die das nötige "Know How" haben.
11.3 Für Personenschäden und/oder Sachschäden die durch unsachgemäße Montage entstehen (z.B. Auslösen des Airbag) übernehmen wir keine Haftung.
11.4 Nipponteile übernimmt keine Haftung für gelieferte Ware, die nach der Versendung oder Abholung durch den Käufer oder Dritte verändert, umgebaut oder in sonstiger Weise manipuliert worden ist. Für Schäden jeglicher Art die durch eine vorsätzliche oder fahrlässig vom Kunden verschuldete Beeinträchtigun der von uns gelieferten Produke entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
§ 12 Datenschutz, Kundendaten
Kundendaten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen elektronisch und/oder manuell durch Nipponteile gespeichert. Sollte es zur Geschäftsabwicklung oder Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen notwendig sein, so geben wir ihre Daten auch an Dritte unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen weiter. Eine Weitergabe der Daten an unsere Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäftsstellen, Handelsvertreter oder -agenturen sowie an unsere Steuer- und Wirtschaftsberater sowie Bankinstitute behalten wir uns ausdrücklich vor.